und Zulassung der Krankenkassen als podologische Praxis gemäß
§ 124 Abs. 1 SGB V
Was Ihre Krankenkasse bezahlt
Heilmittel sind vom Therapeuten zu
erbringende medizinische Leistungen
und können zu Lasten der Krankenkasse
vom behandelnden Arzt verordnet werden,
wenn es notwendig ist.
Was zahlt Ihre Kasse ?
Unter bestimmten Voraussetzungen
übernimmt Ihre Krankenkasse einen
Teil der Kosten unserer Behandlung.
Unter welchen Voraussetzung ist das ?
Wenn Sie als Diabetes - mellitus - Patient
eine podologische Behandlung auf Rezept
von Ihrem Arzt ( laut Heilmittelverordnung )
verschrieben bekommen, können wir die
erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer
Kasse abrechnen.
Muss ich dann noch etwas zuzahlen ?
Mit einem gültigen Befreiungsausweis von
Ihrer Krankenkasse müssen Sie nichts
zuzahlen.
Ohne diesen Ausweis bezahlen sie jedoch
10€ Rezeptgebühr und für jede Behandlung
anteilig 10 % der Behandlungskosten in bar.