Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie, Podologie und Tauchsport
Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie,Podologie und Tauchsport 

Podologische Fusspflege

Unsere Praxis hat seit dem 01.06.2011 die offizielle Anerkennung

und Zulassung der Krankenkassen als podologische Praxis gemäß

§ 124  Abs. 1 SGB V

Was Ihre Krankenkasse bezahlt

 

Heilmittel sind vom Therapeuten zu

erbringende medizinische Leistungen

und können zu Lasten der Krankenkasse

vom behandelnden Arzt verordnet werden,

wenn es notwendig ist.

 

Was zahlt Ihre Kasse ?

 

Unter bestimmten Voraussetzungen

übernimmt Ihre Krankenkasse einen

Teil der Kosten unserer Behandlung.

 

Unter welchen Voraussetzung ist das ?

 

Wenn Sie als Diabetes - mellitus - Patient

eine podologische Behandlung auf Rezept

von Ihrem Arzt ( laut Heilmittelverordnung )

verschrieben bekommen, können wir die

erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer

Kasse abrechnen.

 

Muss ich dann noch etwas zuzahlen ?

 

Mit einem gültigen Befreiungsausweis von

Ihrer Krankenkasse müssen Sie nichts

zuzahlen.

Ohne diesen Ausweis bezahlen sie jedoch

10€ Rezeptgebühr und für jede Behandlung

anteilig 10 % der Behandlungskosten in bar.

Bei noch offenen Fragen rufen Sie mich gerne an unter:

 

0170  881 88 58

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